Sie sind hier: Home » Vorsorgevollmacht

Neu

Vorsorgevollmacht: Definition, Infos und Tipps

Es ist hilfreich eine Vorsorgevollmacht zu haben, wenn die eigenen Geschäfte und Angelegenheiten, zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Krankheit, nicht mehr selbst geregelt werden können. Damit können eine oder mehrere Personen Entscheidungen für den Betroffenen übernehmen.

Wird dies nicht schon früh festgelegt, tritt im Zweifelsfall automatisch ein vom Gericht bestellter Vertreter für den Betroffenen ein. Damit das nicht geschieht, kann ganz einfach festgelegt werden welche Vertrauenspersonen bevollmächtigt werden sollen. Die Vorsorgevollmacht muss nur schriftlich fixiert werden, damit sie gültig ist.

________________________________________

DEFINITION UND RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht ist ein Instrument der rechtlichen Vorsorge und bestimmt, dass der Bevollmächtigte die finanziellen, organisatorischen und medizinischen Vorgänge für die Person erledigt, die die Vollmacht erteilt hat. Sie erlaubt dem Bevollmächtigten die Regelung der finanziellen Geschäfte, die Vertretung vor dem Gericht und Behörden sowie bei Abschlüssen von Verträgen.

Es kann festgelegt werden, ob die Vorsorgevollmacht für alle Angelegenheiten oder nur für einzelne Entscheidungen und Aufgaben gelten soll. Diese müssen dann detailliert beschrieben sein